
Sanktionslisten-Abgleich
Das Modul für AdressCenter
In die Pflicht genommen...
Geschäfte mit sanktionierten Personen oder Firmen sind strafbar. Das geht aus der EU-Verordnung 2580/2001 und 881/2002 zur Bekämpfung des Terrorismus eindeutig hervor. Die Verordnung verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Daten mit den in der Sanktionsliste aufgeführten Adressen abzugleichen. Bei Nichtbeachtung drohen empfindliche Geldbußen oder gar Haftstrafen. Es besteht sogar das Risiko, selbst auf die Sanktionslisten gesetzt zu werden.
Sichern Sie sich ab
Um den Anforderungen der EU-Verordnung gerecht zu werden, müssen Sie die eigenen Geschäfts-Adressen mit einer anerkannten Boykottliste abgleichen.
Omikron bietet die Boykottlisten-Prüfung jetzt als Modul für AdressCenter an. Zum Einsatz kommen dabei dieselben bewährten Abgleich-Algorithmen wie bei der Dubletten-Prüfung. Die Technologie liefert auch bei internationalen Adressen trennscharfe Ergebnisse. Die Schnittstelle des Moduls ist auf die Daten des Bundesanzeigers abgestimmt. Einfach die Adressfelder zuordnen und Abgleich starten. AdressCenter markiert Datensätze terrorverdächtiger Personen und Unternehmen, ohne sie dabei zu löschen. Nach dem Abgleich können Sie Treffer anhand der Markierung in einem Statusfeld leicht finden und manuell aus der Datenbank löschen. Sanktionslisten-Prüfung auf einen Blick
- Markiert terrorverdächtige Personen oder Unternehmen
- Verwendet die anerkannte Sanktionsliste des Bundesanzeigers
- Gewährt hohe Abgleich-Qualität durch FACT®-Ähnlichkeits-Technologie
- ist dank vordefinierter Abgleich-Parameter kinderleicht zu bedienen und
- verfügt über eine intuitive Qualifikations-Oberfläche
Qualifikation inklusive
Dank der intuitiven Benutzeroberfläche können die markierten Datensätze nach dem Sanktionslisten-Abgleich bequem kontrolliert werden. Der Clou: Beim nächsten Abgleich werden zuvor bewertete Datensätze nicht mehr überprüft. Das erspart doppelte Arbeit.
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